Kundeninformation zu den üblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsinformationen gemäß § 451 g HGB
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Liefertermin/ Umzugstermin
Der Möbelspediteur verpflichtet sich am Umzugstag pünktlich beim Kunden zu sein. Unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Staus oder Sperrungen auf Autobahnen werden dem Kunden telefonisch mitgeteilt. Bei vereinbarten Stundenpreisen oder Tagesangebot für 8 Stunden beginnt die Arbeitszeit der Möbelspedition erst beim Kunden.
Kündigung des Vertrags
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform und muss dem Möbelspediteur 10 Werktage vor Auftragsbeginn vorliegen. Es wird eine Rücktrittszahlung von 25% des veranschlagten Entgelts erhoben. Bei einer Kündigung nicht mehr als 3 Tage vor Umzugstermin wird eine Stornogebühr von 50 % des veranschlagten Entgelts erhoben.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh- Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Transport von Wertgegenständen oder Zahlungsmitteln
Der Absender ist verpflichtet, Wertgegenstände, Antiquitäten, Zahlungsmittel oder sonstige wertvolle Gegenstände, Geräte, vor deren Transport der Umzugsfirma anzuzeigen, zu sichern, besonders zu verpacken. Bei Unterlassung wird dafür von der Umzugsfirma keine Haftung übernommen.
Haftung
Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen, bei eventuellen Schäden greift die Versicherung.
Handwerksvermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegensprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechts an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Inlandstransporten in Bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel bei ordnungsgemäßer Entladung am Empfangsort zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut zu pfänden oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern, gemäß § 419 HGB.
Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aufgrund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Amtsgericht Neuwied ausschließlich zuständig
Es gilt deutsches Recht!